Selbstverpflichtung

 

Für eine offizielle Beantragung des Spendensiegels beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen/ DZI muss eine gemeinnützige Organisation zwei Jahre in Folge Spendeneinnahmen in Höhe von mindestens 25.000,- € vorweisen. Das schafft der Verein „Zukunft in Salikenni“ leider im Moment noch nicht. Dennoch will er seine Arbeit an hohen Standards orientieren.

Deshalb legte der Vorstand der Mitgliederversammlung im Februar einen Vorschlag zur Selbstverpflichtung im Umgang mit Spenden, der sich an den Leitlinien des DZI zur Vergabe des Spendensiegels ausrichtet.

Dabei haben die Vereinsmitglieder gerade den ersten Punkt präzisiert und verschärft.

Spenden und Verwaltungskosten

Den Mitgliedern war ihre Zusage an die Spender besonders wichtig, dass jede Spende ohne Abzüge für die Menschen in Salikenni eingesetzt wird. Deshalb verpflichtet sich der Verein, die notwendigerweise anfallenden Verwaltungskosten vollständig durch zweckgebundene Sonderspenden zu decken.

Was heißt das ganz praktisch? Können die Mitglieder für eine Verwaltungsaufgabe wie z.B. den Kauf von Briefmarken für eine größere Aussendung niemanden für eine zweckgebundene Spende finden, so wird die postalische Aussendung gestrichen und nach einer Alternative geschaut.

Externe Rechnungsprüfung

Den Mitgliedern liegt sehr am Herzen, die Einnahmen und Ausgaben des Vereins der Öffentlichkeit sehr transparent vorzulegen und auch hier den Vorgaben des DZI zu entsprechen.

Aus diesem Grunde begrüßten die Anwesenden das Angebot eines Mitglieds, einen Notar und Steuerprüfer für die ehrenamtliche externe Rechnungsprüfung zu gewinnen. Sollte das nicht klappen, so wird der Vorstand andere externe Rechnungsprüfer ansprechen. Die Vorsitzende erklärte sich bereit, die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.

Unsere Selbstverpflichtung zum Umgang mit Spenden

 

  1. Wir versprechen, dass jede Spende ohne Abzüge für die Menschen in Salikenni

eingesetzt wird. Unsere Verwaltungskosten werden vollständig durch zweckgebundene

Sonderspenden gedeckt. 

 

  1. Wir legen die „Leitlinien für die Vergabe des DZI Spenden-Siegels“ unserem

Umgang mit Spenden zugrunde. Das bedeutet konkret, dass wir

  1. a) uns zu einer zweckgerichteten, sparsamen und wirksamen Spendenverwendung

verpflichten; 

  1. b) wir jährlich eine aussagekräftige und geprüfte Rechnungslegung öffentlich

vorlegen

  1. c) klar, wahr, offen und sachlich die Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit benennen
  2. d) unsere Kontroll- und Aufsichtsstrukturen aufzeigen
  3. e) und uns zur Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bekennen.

 

  1. In der Rechnungslegung weisen wir die Einnahmen bzw. Erträge getrennt aus

als

  1. a) Geldspenden
  2. b) Sachspenden
  3. c) Nachlässe
  4. d) Zustiftungen
  5. e) Mitgliedsbeiträge
  6. f) Bußgelder
  7. g) Zuwendungen der öffentlichen Hand
  8. h) Zuwendungen anderer Organisationen

Etwaige Zweckbindungen werden dargestellt

Sachspenden werden berücksichtigt, wenn für sie steuerliche

Zuwendungsbestätigungen ausgestellt wurden oder ein vereidigter Buchprüfer

bzw. Wirtschaftsprüfer ihre ordnungsgemäße Bewertung bestätigt hat. 4.  Wir streben einen niedrigen Anteil an Werbe- und Verwaltungskosten an.

Gemäß DZI gilt die Einstufung „niedrig“ bei einem Werbe- und

Verwaltungskostenanteil an den Gesamtausgaben von unter 10%.  

 

  1. In der Darstellung der Ausgaben bzw. Aufwendungen legen wir in detaillierter

und nachvollziehbarer Form offen, für welche verschiedenen Zwecke wir die

Mittel eingesetzt haben. Dabei weisen wir nach Maßgabe des DZI-Konzeptes

„Werbe- und Verwaltungsausgaben Spenden sammelnder Organisationen“

die Ausgaben bzw. Aufwendungen aus als

  1. a) Projektförderung
  2. b) Projektbegleitung
  3. c) Satzungsgemäße Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit
  4. d) Werbung
  5. e) Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
  6. f)

 

  1. Unserem Selbstverständnis, als Freunde und Partner im Verein „Zukunft in

Salikenni“ miteinander zur arbeiten, folgen diese Prinzipien für die praktische

Arbeit

  1. a) Gemeinsame Abstimmung der nächsten Projekte und Umsetzungsschritte

mit den gambianischen Partnern. Vor allem sie haben die

Richtlinienkompetenz. Die deutsche/internationale Seite von ZiS hat in

diesem Zusammenhang her die Aufgabe des „Facilitators“.

  1. b) Entwicklung und der Umsetzung einzelner Teilprojekte durch „aktive

Mitgestaltung“ der deutschen und gambianischen Seite.

  1. c) „Aktive Mitgestaltung“ heißt insbesondere, dass möglichst viele Aufgaben

und Tätigkeiten in Salikenni in Eigenleistung unserer gambianischen

Freunde erbracht werden. 

  1. d) Über die Beschaffung von Material wird im Einzelfall entschieden, welche

Wege beschritten werden (z.B. Import durch uns oder Erwerb in Gambia).